Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")

Letzte Änderung 15. August 2025

Präambel

Die Stackgini GmbH, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg ("Stackgini"), bietet über die URL https://stackgini.de ("Webseite") unter der Marke und dem Namen Stackgini eine webbasierte Software zur Auswahl und Analyse von IT-Lösungen sowie Darstellung von IT Entscheidungsprozesse an ("Software").Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.

Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Stackgini und Dritten, die die Software zur Auswahl und Analyse von IT-Lösungen nutzen wollen ("Vertragspartner"),sowie Stackgini und Hersteller, Verkäufer und Betreiber von Software, Hardware oder IT-Infrastruktur, die Informationen über ihre eigenen IT-Lösungen in der Software bereitstellen oder pflegen wollen ("IT-Anbieter", zusammen mit dem Vertragspartner "Kunden").

§1 – Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stackgini ("AGB") sind anwendbar auf sämtliche Leistungen die Stackgini gegenüber dem Vertragspartner oder dem IT-Anbieter erbringt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://stackgini.de/legal/terms-conditions eingesehen werden. Vertragsbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder IT-Anbieters finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners oder IT-Anbieter unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.3 Der Vertragspartner oder IT-Anbieter stimmt der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Vertragsbedingungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Einkaufs- und Zahlungsbedingungen.

1.4 Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmen im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung von Stackgini an Verbraucher im Sinne des §§ 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner oder IT-Anbieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Stackgini maßgebend.

1.6 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stackgini zulässig. Stackgini ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

§2 – Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der über die Webseite zugänglichen Software durch den Vertragspartner und IT-Anbieter.

2.2 Gegenstand der Leistungen von Stackgini gegenüber dem Vertragspartner ist die entgeltliche Bereitstellung der Software, die Unternehmen bei der strukturierten Erfassung, Bewertung und Dokumentation von IT-Anforderungen, Lösungen und Entscheidungen unterstützt.

2.3 Gegenstand der Leistungen von Stackgini gegenüber dem IT-Anbieter ist die unentgeltliche Bereitstellung der Software, um IT-Lösungen des IT-Anbieters in der Software zu listen und entsprechende Einträge sowie Informationen über solche IT-Lösungen zu pflegen.

2.4 Die Software wird über webbasierte Cloud-Technologie als Software-as-a-Service über die Webseite bereitgestellt. Dem Vertragspartner oder IT-Anbieter wird ermöglicht, die Software über eine Internetverbindungwährend der Laufzeit des unter diesen AGB abgeschlossenen Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und eigene Daten mit Hilfe der Software zu speichern und zu verarbeiten.

2.5 Stackgini bietet zusammen mit der Software verschiedene Leistungspakete an. Der Leistungsumfang und die zu zahlende Vergütung richten sich jeweils nach der im Angebot von Stackgini enthaltenen Leistungsbeschreibung für das jeweilige Leistungspaket. Das Angebot und die darin enthaltene Leistungsbeschreibung des jeweils in Anspruch genommenen Leistungspakets ist Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Stackgini und dem Vertragspartner oder IT-Anbieter.

2.6 Stackgini bietet seine Software in verschiedenen Ausbaustufen an, die von Stackgini fortwährend weiterentwickelt werden können. Der Funktionsumfang hängt von dem gebuchten Leistungspaket ab. Stackgini ist berechtigt, einzelne Funktionen für zu deaktivieren oder die Nutzung einzuschränken, sofern diese von mehr als 70 % der Vertragspartner nicht genutzt wird. Gegenüber IT-Anbietern kann Stackgini, soweit die Software nicht gegen Entgelt bereitgestellt wird, Funktionen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder einstellen.

2.7 Stackgini stellt dem Vertragspartner und IT-Anbieter die Software in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Website steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Stackgini bereitgestellt. Stackgini schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners oder IT-Anbieters und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.8 Zwischen Stackgini und den Kunden besteht Einigkeit darüber, dass ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und einem IT-Anbieter ein eigenständiger und separater Vertrag ist und Stackgini keine Vertragspartei eines solches Vertrages wird.

2.9 Der erfolgreiche Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vertragspartner und IT-Anbieter obliegt allein dem Vertragspartner und dem IT-Anbieter. Durch den Vertrag mit Stackgini bestehen beim Vertragspartner keine Ansprüche auf erfolgreiche Kaufabschlüsse mit IT-Anbietern.

2.10 Stackgini erstellt Angaben zu IT-Anbietern und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und prüft vorgeschlagene Änderungen im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt auf Rechtmäßigkeit. Stackgini ist jedoch nicht zur Prüfung der Angaben der IT-Anbieter verpflichtet. Insbesondere leistet Stackgini keine Rechtsberatung oder sonstige Rechtsdienstleistung.

2.11 Zwischen Stackgini und dem IT-Anbieter besteht Einigkeit darüber, dass Stackgini eine unabhängige Software für die Auswahl und Analyse von IT-Lösungen ist. Insbesondere schuldet Stackgini nicht die Herbeiführung eines Vertragsabschlusses mit dem Vertragspartner zugunsten des IT-Anbieters.

§3 – Verfügbarkeit der Website und Services

3.1 Stackgini strebt eine Systemverfügbarkeit von über 99 % für die allgemeine Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt an, wobei geplante Ausfallzeiten und Probleme im Zusammenhang mit höherer Gewalt bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgeschlossen sind.

3.2 Stackgini weist die Kunden hiermit darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Website und ihren Services entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Stackgini liegen, insbesondere durch Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Stackgini handeln, von Stackgini nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Vertragspartner oder IT-Anbieter genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Website haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software haben, stellt dies keine Vertragspflichtverletzung von Stackgini dar.

3.3 Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner oder IT-Anbieter Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich ab Kenntnisnahme und so präzise wie möglich per E-Mail an service@stackgini.de zu melden.

3.4 Stackgini bearbeitet Störungsmeldungen, außer an Feiertagen, von Montags bis Freitag in der Zeit zwischen 10.00 und 17.00 Uhr.

3.5 Soweit der IT-Anbieter die Software unentgeltlich nutzt, sind sämtliche Gewährleistungsrechte des IT-Anbieters ausgeschlossen.

§4 – Nutzungsrechte

4.1 Der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht die Software für interne Zwecke zu nutzen.

4.2 Dem Kunden ist es untersagt (und er darf dies auch keinem Dritten gestatten):

4.2.1 Die Software oder die Dokumentation (oder einen Teil davon) im Rahmen zeitlich befristeter Zurverfügungstellung, eines Dienstleistungsunternehmens, eines Hostings oder für Dienstanbieter oderähnliche Zwecke zu verbreiten (es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet), zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu nutzen;

4.2.2 die Dokumentation (ganz oder teilweise) zu ändern oder ein von der Dokumentation (oder einem Teil davon) abgeleitetes Werk zu erstellen, außer für interne Zwecke des Kunden oder wenn Stackgini dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, oder

4.2.3 Schwachstellenscans, Penetrationstests oder sonstige Sicherheitstest, einschließlich Netzerkennung, Port- und Serviceidentifizierung, Knacken von Passwörtern und Remote-Zugriff-Tests, der Systeme von Stackgini oder der Software durchzuführen, soweit Stackgini solchen Test nicht ausdrücklich vorab schriftlich zugestimmt hat.

4.2.4 irgendeinen Teil der Software zu verändern, zu bearbeiten oder umzugestalten, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (dieses Verbot gilt unter anderem auch für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichen von Programmen erzeugten Materialien) oder auf die Services zuzugreifen und sie zu verwenden, um Stackgini konkurrierende Software oder Dienstleistungen zu erstellen oder zu unterstützen und/oder Dritten bei einer derartigen Erstellung und Unterstützung zu helfen;

4.2.5 Produktkennzeichnungen, Eigentums-, Urheberrechts- oder andere Hinweise in der Dokumentation zu entfernen;

4.2.6 auf Libraries, Daten oder Datenbanken, die in die Software eingebunden oder die hiermit bereitgestellt werden, auf anderem Wege als durch die Software selbst zuzugreifen; oder

4.2.7 Leistungsdaten oder -analysen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Benchmarks) im Zusammenhang mit der Software oder der Dokumentation ungeachtet ihres Ursprungs öffentlich zu verbreiten.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Benutzer zu identifizieren und zu authentifizieren, den Zugang dieser Benutzer zur Software zu kontrollieren, den unbefugten Zugang von Benutzern zu verhindern und die Vertraulichkeit von Benutzernamen, Passwörtern und Benutzerkontoinformationen zu wahren. Die Kunden werden sicherstellen, dass Zugangsdaten der Benutzer für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte gesichert sind.

4.4 Der IT-Anbieter räumt Stackgini an den vom IT-Anbieter in der Software hochgeladenen und erfassten Inhalten das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte dauerhaft für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Dies schließt insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung der Inhalte ein.

§5 – Vertragslaufzeit, Registrierung und Kündigung bei Vertragspartnern

5.1 Mit Vertragsbeginn steht dem Vertragspartner das jeweils von ihm gebuchte Paket zur Verfügung.

5.2 Der Vertrag beginnt, wenn der Vertragspartner das Angebot von Stackgini schriftlich oder in Textform annimmt oder mittels eines von Stackgini bereitgestellten digitalen Zahlungsprozesses abschließt. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, ist Stackgini für den Zeitraum von zwei Wochen an das Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung des Angebots. In jedem Fall kommt der Vertrag mit Zahlungseingang, jedoch spätestens mit Beginn der Leistungserbringung des Angebots zustande.

5.3 Nach Zustandekommen des Vertrags schaltet Stackgini das Nutzerkonto des Vertragspartners frei, welches der Kunde mit seiner E-Mail-Adresse ("Zugangsdaten") erreichen kann. Der Vertragspartner wird über die Freischaltung seines Nutzerkontos informiert. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Vertragspartner ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.

5.4 Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Vertragspartners ändern, ist der Vertragspartner selbst für deren Aktualisierung verantwortlich und muss diese Stackgini mitteilen.

5.5 Sofern im gewählten Leistungspaket nicht abweichend angegeben, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertragspartner nicht mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

5.6 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt Stackgini und dem Vertragspartner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner 30 Tage mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug ist.

§6 – Vertragslaufzeit, Registrierung und Kündigung bei IT-Anbietern

6.1 Sobald sich der IT-Anbieter auf der Webseite mit einer E-Mail-Adresse registriert, kommt ein Nutzungsvertrag zu den Bedingungen dieser AGB zustande.

6.2 Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Benutzerkontos besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oderselbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen von Stackgini hat der IT-Anbieter Stackgini eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom IT-Anbieter vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

6.3 Soweit sich die persönlichen oder Firmenangaben des IT-Anbieters ändern, ist der IT-Anbieter für deren Aktualisierung verantwortlich und muss diese Stackgini unverzüglich mitteilen.

6.4 Der IT-Anbieter kann den Nutzungsvertrag zu den hiesigen Bedingungen jederzeit kündigen. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

§7 – Preise, Zahlungsbedingungen und Änderungsvorbehalt

7.1 Soweit der Kunde ein kostenpflichtiges Paket wählt, ist der in der Leistungsbeschreibung genannte Betrag für die von Stackgini zu erbringenden Dienste zu zahlen. Die Beträge der Leistungsbeschreibung verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der Betrag ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit keine abweichende Fälligkeitsbestimmung im Rahmen des Angebots getroffen wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Eingang auf dem Konto von Stackgini maßgeblich.

7.2 Stackgini behält sich vor, die Preise zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu ändern. Der Kunde wird hierüber spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail informiert. Abweichend von § 6 kann der Kunde für den Fall der Erhöhung der Vergütung den Vertrag innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung fristlos kündigen, muss eine solche Kündigung jedoch spätestens zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erklären.

7.3 Stackgini ist berechtigt, die einzelnen Leistungspakete inhaltlich anzupassen oder abzuändern, sofern der Inhalt des Leistungspaketes nicht grundlegend zum Nachteil des Vertragspartners geändert wird. Dieses Recht gilt insbesondere, wenn eine Abänderung oder Anpassung aus technischen oder unternehmerischen Gründen für Stackgini erforderlich wird. Vertragsänderungen richten sich nach § 13 dieser AGB.

7.4 Kunden, die ein kostenpflichtiges Leistungspaket in Anspruch nehmen, dürfen gegenüber Forderungen von Stackgini aus diesem Vertragsverhältnis weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

7.5 Bei Zahlungsverzug gilt folgendes:

7.5.1 Alle ausstehenden Beträge werden mit einem Zinssatz von 1 % über dem Basiszinssatz pro Monat verzinst.

7.5.2 Der Kunde hat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro für jede Mahnung zu zahlen.

7.5.3 Stackgini kann den Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung aussetzen. Eine solche Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.6 Soweit die Leistungspakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, behält sich Stackgini das Recht vor, Leistungspakete jederzeit einseitig zu ändern oder die Leistungen unter dem Leistungspaket in Gänze einzustellen. Etwaige Gewährleistungsrechte bei unentgeltlich erbrachten Leistungen sind ausgeschlossen.

§8 – Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Auftragsverarbeitung

8.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

8.2 Der Vertragspartner und IT-Anbieter räumt Stackgini für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Stackgini für den Vertragspartner und IT-Anbieter zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Nutzung der Software erforderlich ist. Stackgini ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem oder separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Stackgini ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformatvorzunehmen.

8.3 Wenn und soweit Kunden in der Software personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen verarbeiten, sind Kundenverpflichtet, ihre Nutzer entsprechend zu informieren. Stackgini stellt sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener und vertraulicher Daten durch seine Systeme in der Datenschutzerklärung zur Verfügung: https://stackgini.de/legal/privacy.

8.4 Sofern Stackgini für Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, vereinbaren die Parteien zusätzlich zu den Bestimmungen dieser AGB, dass für die Verarbeitung personenbezogene Daten die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("AVV")in Anlage A Anwendung findet. Die AVV ist ohne Unterschrift mit Abschluss dieses Vertrags wirksam. Kunden können zu Dokumentationszwecken jederzeit ein gesondert unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung von Stackgini verlangen.

8.5 Soweit es sich bei der Software oder den unter dem Vertrag erbrachten Leistungen um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Art. 2 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2023/2854 ("Datenverordnung") handelt, finden die Bestimmungen der Anlage zum Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten in Anlage B Anwendung.

§9 – Rechte und Pflichten von Stackgini

9.1 Stackgini ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit Kunden in Veröffentlichungen, z.B. im Rahmen von Firmenprospekten oder auf der Webseite, hinzuweisen. Stackgini ist ferner berechtigt, Bild- und Textdokumentationen über die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und IT-Anbieter im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

9.2 Stackgini haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Vertragspartner oder IT-Anbieter, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellt der Vertragspartner oder IT-Anbieter Stackgini auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

9.3 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an allen von Stackgini und/oder von Dritten im Auftrag von Stackgini für den Vertragspartner oder IT-Anbieter erstellten Inhalte, Daten, Konzepte und Entwürfen verbleiben bei Stackgini. Stackgini räumt dem Vertragspartner und IT-Anbieter, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen Inhalten nicht ausschließliche (einfache) und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein.

9.4 Die dem Vertragspartner oder IT-Anbieter eingeräumten Nutzungsrechte sind ohne schriftliche Zustimmung von Stackgini nicht auf Dritte weiter übertragbar und nicht unterlizenzierbar.

9.5 Von Stackgini zur Verfügung gestellte Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Stackgini nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig.

§10 – Rechte und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners und IT-Anbieters

10.1 Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch Stackgini ist die Mitwirkung des Vertragspartners und IT-Anbieters. Der Vertragspartner und IT-Anbieter wird Stackgini bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in dem erforderlichen und angemessenem Umfang unterstützen. Der Vertragspartner und IT-Anbieter stellt Stackgini insbesondere alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und wird Stackgini auf Anfrage alle notwendigen Informationen erteilen.

10.2 Kommt der Vertragspartner oder IT-Anbieter seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist Stackgini für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

10.3 Der Vertragspartner und IT-Anbieter verpflichtet sich, die Plattform nur für den festgelegten Zweck zu nutzen. Er verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie den Dienst nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten. Der Vertragspartner und IT-Anbieter wird es unterlassen, den unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen.

10.4 Der IT-Anbieter sichert zu,

10.4.1 dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Software erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Stackgini übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang;

10.4.2 die von ihm gemachten Angaben, zur Verfügung gestellten und hochgeladenen Informationen bezogen auf sein(e) Produkt(e) und Dienstleistungen der Wahrheit entsprechen, vollständig, und nicht irreführend sind;

10.4.3 die von ihm gemachten Angaben, zur Verfügung gestellten und hochgeladenen Informationen bezogen auf sein(e) Produkt(e) und Dienstleistungen nicht vertraulich sind und daher durch Stackgini dauerhaft an Dritte, und insbesondere die Vertragspartner, weitergegeben, aufgezeichnet oder in anderer Weise verwerten werden dürfen;

10.4.4 er die Software nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken verwenden wird; und

10.4.5 er keine rechtswidrigen Inhalte hochladen wird, insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen.

§11 – Vertraulichkeit zwischen Vertragspartner und IT-Anbieter

11.1 "Vertrauliche Informationen" sind alle geschäftlichen und/oder technischen Informationen, die eine Partei ("Empfänger") von der offenlegenden Partei ("Informationsgeber") erhält und die

11.1.1 in schriftlicher, aufgezeichneter, graphischer oder anderer greifbarer Form vorliegen und als "vertraulich", "Geschäftsgeheimnis" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind,

11.1.2 mündlich mitgeteilt werden und vom Informationsgeber zum Zeitpunkt der Offenlegung als "vertraulich" oder Geschäftsgeheimnis" oder in ähnlicher Weise eingestuft werden und diese Einstufung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Offenbarung schriftlich bestätigt wird, oder

11.1.3 unter Umständen erhalten werden, die vernünftigerweise als Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgelegt werden können.

11.2 Der Empfänger

11.2.1 darf die vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter, Berater und verbundenen Unternehmen weitergeben, die die Vertraulichen Informationen kennen müssen und die sich schriftlich Vertraulichkeitsbedingungen unterworfen haben, die im Wesentlichen den hierin enthaltenen entsprechen,

11.2.2 wendet beim Schutz der Vertraulichen Informationen des Informationsgebers mindestens die Sorgfalt an, die er beim Schutz seiner eigenen Informationen ähnlicher Art anwenden würde, jedoch auf keinen Fall eine geringere als die angemessene Sorgfalt,

11.2.3 darf die Vertraulichen Informationen nur im Zusammenhang mit seinen Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag verwenden, und

11.2.4 muss auf Verlangen des Informationsgebers nach dessen Wahl die Vertraulichen Informationen ganz oder teilweise zurückgeben oder vernichten.

11.3 Vertrauliche Informationen bleiben für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach ihrer Offenlegung vertraulich. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die als "Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen ein solches darstellen. Software, Dokumentation und technische Informationen, die von Stackgini (oder seinen Vertretern) zur Verfügung gestellt werden, Informationen bezüglich der Produkte und Dienstleistungen und die Bedingungen dieses Vertrages gelten als "Geschäftsgeheimnisse" von Stackgini, ohne dass es einer Kennzeichnung oder sonstigen Bezeichnung bedarf.

11.4 Die Geheimhaltungspflicht des Empfängers gilt nicht für Informationen, die

11.4.1 sich bereits vor Erhalt rechtmäßig in seinem Besitzbefanden oder ihm bereits vorher bekannt waren,

11.4.2 ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden;

11.4.3 der Empfänger ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat,

11.4.4 von Mitarbeitern des Empfängers, die keinen Zugang zu diesen Informationen hatten, unabhängig entwickelt wurden, oder

11.4.5 die der Empfänger aufgrund einer Verordnung, eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Anordnung offenlegen musste (jedoch nur indem Umfang, der zur Einhaltung dieser Verordnung, des Gesetzes oder der Anordnung erforderlich ist und nur nach Benachrichtigung des Informationsgebers) oder die der Empfänger aufgrund einer Verordnung oder eines Gesetzes ausnahmsweise offenlegen durfte.

11.5 Reverse Engineering im Sinne des § 3Abs. 1 Nr.2 Geschäftsgeheimnisschutz Gesetz ("GeschGehG") ist Kunden nicht gestattet.

§12 – Haftung

12.1 Der Anspruch der Kunden gegen Stackgini auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach diesem Abschnitt, unabhängig von der Rechtsnatur des Rechtsbehelfs oder Anspruchs.

12.2 Stackgini haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Stackgini oder einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Stackgini beruhen.

12.3 Für sonstige Haftungsansprüche haftet Stackgini uneingeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einschließlich derjenigen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Stackgini haftet für das Verschulden anderer Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach §12 Absatz (4).

12.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stackgini gegenüber dem Kunden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und sofern der Kunde auf deren Einhaltung regelmäßig vertrauen durfte ("Kardinalpflicht"). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, deren Entstehung typischerweise im Zusammenhang mit solchen Produkten und Dienstleistungen zu erwarten ist.

12.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und einer den Risiken entsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre.

12.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzbleibt unberührt.

§13 – Änderungsklausel

13.1 Stackgini behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu ändern, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist und Stackgini im Rahmen der Änderung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Von der Änderungsbefugnis sind solche Änderungen des Vertragsgegenstandes und der Hauptleistungspflichten ausgenommen, die zu einer Änderung des Vertragstypus insgesamt führen würden.

13.2 Eine Änderung des Vertrages durch Stackgini ist insbesondere berechtigt, wenn

13.2.1 Stackgini zur Herstellung der Übereinstimmung der Leistungserbringung mit dem anwendbaren Recht verpflichtet ist, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, oder

13.2.2 Stackgini mit der Änderung einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt.

13.3 Eine Änderung des Vertrages auf Veranlassung von Stackgini setzt voraus, dass Stackgini die beabsichtigte Änderung spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Kunden in Textform (E-Mail genügt) anbietet. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat.

13.4 Stackgini ist verpflichtet den Kunden

13.4.1 im Rahmen eines Änderungsverlangens besonders auf die Genehmigungswirkung seines Verhaltens hinzuweisen und

13.4.2 über die Änderungen in hervorgehobener Form, etwa durch eine synoptische Gegenüberstellung oder durch Hervorhebung der Änderungen in Fettdruck oder durch ein Ergänzungsblatt des Vertrages, gesondert zu informieren.

13.5 Widerspricht der Kunde den neuen Bestimmungen des Vertrages, steht Stackgini das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu.‍

§14 – Sonstiges

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

14.2 Erfüllungsort für alle Leistungen in Bezug auf Stackgini ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg.

14.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten in Bezug auf Stackgini Hamburg. Für Klagen gegen Stackgini ist Hamburg der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

14.4 Die Vertragssprache ist deutsch.


ANLAGE A: AVV
ANLAGE B: Datenverordnung